Carltsø Doppelringschlüssel
Funkenfrei
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Artikelnummer: 11-0202.0607
Type: 6 x 7 mm
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Artikelnummer: 11-0202.0911
Type: 9 x 11 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1214
Type: 12 x 14 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1415
Type: 14 x 15 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1417
Type: 14 x 17 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1617
Type: 16 x 17 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1618
Type: 16 x 18 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1719
Type: 17 x 19 mm
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Artikelnummer: 11-0202.1922
Type: 19 x 22 mm
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Artikelnummer: 11-0202.2123
Type: 21 x 23 mm
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Artikelnummer: 11-0202.2224
Type: 22 x 24 mm
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Artikelnummer: 11-0202.2427
Type: 24 x 27 mm
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Artikelnummer: 11-0202.2528
Type: 25 x 28 mm
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Artikelnummer: 11-0202.2730
Type: 27 x 30 mm
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Artikelnummer: 11-0202.3032
Type: 30 x 32 mm
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Artikelnummer: 11-0202.3236
Type: 32 x 36 mm
Werkstoff (bitte bei Bestellung angeben):
- B = Aluminum Bronze (AlBz)
- C = Copper Beryllium (BeCu)
- Beispiel: 11-0202.0607B oder 11-0202.0607C
Produktbeschreibung
Carltsoe® funkenfreie SICHERHEITSWERKZEUGE werden für den Einsatz dort empfohlen, wo gefährliche, entflammbare oder brennbare Dämpfe, Flüssigkeiten, Stäube oder Rückstände vorhanden sind, und sollten von allen Arbeitssicherheitsprogrammen verwendet werden. Carltsoe® nichtmagnetische SICHERHEITSWERKZEUGE können in der Nähe von empfindlichen magnetischen Geräten verwendet werden, einschließlich Scannern, Minenräumung und Entwaffnung. Carltsoe® korrosionsbeständige SICHERHEITSWERKZEUGE sind die ideale Wahl bei der Arbeit in Meeres- und Offshore-Umgebungen. Korrosion und Rost können in gefährlichen Umgebungen äußerst gefährlich sein. Durch Rosteinwirkung kann eine thermische Reaktion ausgelöst werden, die in explosionsfähiger Atmosphäre zu einer Entzündung führen kann. Es ist wichtig, dass der Benutzer von Carltsoe SAFETY TOOLS die Werkzeuge in einem sauberen Betriebszustand hält. Wie bei anderen persönlichen Schutzausrüstungen ist es die Pflicht jedes Benutzers, die Werkzeuge vor dem Gebrauch zu überprüfen.
Die Verantwortlichen für den Betrieb von Anlagen und Prozessen, in denen potenziell explosionsfähige Atmosphären vorhanden sind, sollten alle am Standort tätigen Personen über die sichere Verwendung von Handwerkzeugen informieren.
(*) Handwerkzeuge fallen nicht in den Geltungsbereich der europäischen ATEX 94/9/EG (Werkzeuge sind keine eigene Zündquelle). Gefährdungsbeurteilungen müssen vom Arbeitgeber der Arbeiter durchgeführt werden, die Handwerkzeuge verwenden (siehe EN 1127-1, EN 13463-1)
(**) HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die endgültige Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber der Arbeiter, die Handwerkzeuge verwenden, basierend auf seinen Risikobewertungen (EN 1127-1, EN 13463-1).
Der obige Text ist unverbindlich und es wird immer auf die Originaldokumente Bezug genommen.